Beteiligung der Gemeinde an Windenergieanlagen gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Beteiligung der Gemeinde an Windenergieanlagen gemäß Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig dem Abschluss eines Vertrages mit der Betreiberfirma des Windparks Bingen zugestimmt. Dieser regelt die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an der Stromproduktion durch geplante Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet.

Hintergrund ist § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023. Danach können Betreiber von Windenergieanlagen betroffenen Gemeinden freiwillige Zahlungen anbieten – bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugtem Strom. Diese Zuwendungen sind ausdrücklich zulässig und erfolgen ohne Gegenleistung durch die Gemeinde.

Fiktive Strommengen und aktuelle Rechtslage

In der ersten Fassung des Vertrags wurden nur tatsächlich ins Netz eingespeiste Strommengen berücksichtigt. Nicht enthalten waren sogenannte fiktive Strommengen – also rechnerisch erzeugbare, aber nicht eingespeiste Strommengen. Diese entstehen unter anderem durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen: Dabei werden Anlagen vorübergehend abgeregelt, um das Stromnetz stabil zu halten. Auch technisch bedingte Ausfallzeiten oder bestimmte Vermarktungsstrategien können zu fiktiven Strommengen führen.

Ob solche Strommengen künftig ebenfalls bei der Erstattung von Zahlungen durch die Netzbetreiber berücksichtigt werden, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Der Bundestag hat dazu im April 2024 eine Entschließung gefasst, die eine gesetzliche Klarstellung anstrebt. Eine endgültige Regelung steht aber noch aus.

Vertraglich geregelte Öffnungsklausel

Vor diesem Hintergrund enthält der nun verabschiedete Vertragsentwurf eine sogenannte Öffnungsklausel. Diese ermöglicht es, fiktive Strommengen in die Berechnung der Gemeindebeteiligung einzubeziehen – unter der Voraussetzung, dass dies zukünftig rechtlich klargestellt wird. Die Gemeinde wahrt sich so die Option auf eine erweiterte Beteiligung, ohne gegenwärtig rechtlich unsichere Ansprüche zu stellen.

Zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger geplant

Unabhängig von der Beteiligung der Gemeinde wird derzeit gemeinsam mit dem Betreiber und externen Beratungsbüros eine Anlagemöglichkeit für die Bürgerschaft erarbeitet. Ziel ist es, eine Möglichkeit zur direkten Geldanlage im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark zu schaffen. Über das weitere Vorgehen und etwaige Beteiligungsangebote wird die Gemeinde rechtzeitig informieren.