Die Gemeinde Bingen gibt ein Amtsblatt heraus, das die Bürger regelmäßig über wichtige kommunale Angelegenheiten informiert. Fraktionen des Gemeinderats dürfen ihre Positionen im Amtsblatt darlegen, jedoch müssen klare Regeln beachtet werden, um Neutralität und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus der Gemeindeordnung (§ 20 Abs. 3), die den Gemeinderat verpflichtet, ein Redaktionsstatut zu erlassen.
Das Redaktionsstatut regelt unter anderem, wie Beiträge der Fraktionen und politischen Akteuren veröffentlicht werden, insbesondere in Wahlkampfzeiten, in denen Wahlwerbung in einer sogenannten Karenzzeit ausgeschlossen ist, um die Neutralität des Amtsblatts zu wahren. Es legt zudem fest, wie Beiträge von Vereinen und Kirchen behandelt werden sollen, für die sich jedoch keine Änderungen zur aktuell üblichen Praxis ergeben. Das Statut betrifft vor allem politische Inhalte und Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten, wodurch Vereine keine Nachteile in ihrer Berichterstattung haben.
Mit der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird es notwendig, das Statut schneller als eigentlich vorgesehen zu beschließen. Der Gemeinderat hat das Statut daher in der vergangenen Sitzung beschlossen.
Das Statut in voller Länge finden Sie hier.