Neue Abwassergebühren ab 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Bingen hat eine Neuberechnung der Abwassergebühren beschlossen, die ab Januar 2026 in Kraft tritt.

Neue Abwassergebühren ab 2026

Der Gemeinderat hat zudem über die Neuberechnung der Abwassergebühren beraten und eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Damit werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem 1. Januar 2026 angepasst. Anlass dafür war der auslaufende dreijährige Kalkulationszeitraum.

Warum musste neu kalkuliert werden?

Die Abwassergebühren dürfen laut Kommunalabgabengesetz nur so hoch angesetzt werden, wie es zur Deckung der tatsächlichen Kosten nötig ist. Die Gemeinde hat daher – wie gesetzlich vorgesehen – eine neue Kostenkalkulation für den Zeitraum 2026 bis 2028 durchgeführt.

Mehrere Faktoren führen zu höheren Aufwendungen:

  1. Pflichtprüfungen nach der Eigenkontrollverordnung (EigKVO)

  • Für das Binger Kanalnetz wurden bei der letzten Untersuchung Schäden festgestellt, die nun Sanierungsmaßnahmen im Umfang von rund 330.000 € erfordern.

  • Auch der Abwasserzweckverband Donau-Lauchert muss sein Sammlernetz 2026 erneut prüfen. Daraus entstehen Gesamtkosten von etwa 150.000 €, die anteilig auch die Gemeinde Bingen tragen muss.

  1. Gestiegene Betriebskosten beim Zweckverband

    Vor allem höhere Energiepreise für die Kläranlage und ein gestiegener Anteil der Bingener Abwassermenge am Verband führen zu einem deutlich höheren Kostenanteil der Gemeinde. Insgesamt ergibt sich dadurch ein Mehraufwand von rund 123.000 €.

  2. Ausgleich von Kostenunterdeckungen der vergangenen Jahre

    In den Jahren 2022 bis 2024 entstanden in Summe 51.775 € Defizit, die nach Gesetz innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden müssen. Diese Summe wurde in die neue Gebührenkalkulation eingearbeitet.

Entwicklung von Abwassermengen und versiegelten Flächen

Die in den Jahren 2020/2021 erhöhten Abwassermengen waren pandemiebedingt. Der tatsächliche Verbrauch der letzten Jahre lag deutlich niedriger, im Schnitt bei ca. 97.000 m³/Jahr. Für die neue Kalkulation wird deshalb eine realistische Menge von rund 99.000 m³/Jahr angesetzt. Weniger Abwasser bedeutet allerdings auch geringere Einnahmen – was sich gebührenerhöhend auswirkt.

Die versiegelten Grundstücksflächen wurden fortgeschrieben; größere Veränderungen ergeben sich hier jedoch nicht.

Welche Gebühren gelten ab 1. Januar 2026?

Nach Auswertung aller Kosten ergeben sich folgende Gebührensätze:

  • Schmutzwasser: bisher 3,45 € → neu 3,98 € je m³

  • Niederschlagswasser: bisher 0,59 € → neu 0,60 € je m² versiegelte Fläche

Da die Abwassergebühren immer in Kombination mit den Gebühren für die Wasserversorgung zu sehen sind und diese bereits im Oktober nach unten angepasst wurden, ergibt sich für einen Drei- bis Vier Personenhaushalt, bei Annahme eines Jahresverbrauchs von 100m³ Wasser und 120m² versiegelter Fläche auf dem Grundstück, eine jährliche Mehrbelastung von 38 Euro.