Realsteuerhebesätze für 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Gemeinderat hat die Realsteuern für 2026 beschlossen und bleibt dabei auf dem bisherigen Niveau.

Realsteuerhebesätze für 2026

Der Gemeinderat hat die Hebesätze der Realsteuern für die Gemeinde Bingen beschlossen. Für das Jahr 2026 wurden die Grundsteuerhebesätze unverändert auf 580 v.H. für Grundsteuer A und 390 v.H. für Grundsteuer B festgelegt. Mit diesen Werten sollte nach der Grundsteuerreform eine weitgehende Aufkommensneutralität erreicht werden. Dieses Ziel wurde im Wesentlichen erreicht. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt ebenfalls unverändert bei 350 v.H..

Auch die Grundsteuer C wurde erneut diskutiert. Die Grundsteuer C würde für unbebaute, aber sofort bebaubare Grundstücke gelten. Im vergangenen Jahr wurden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer auf Ihr Verkaufsinteresse hin befragt; die Rückmeldungen waren überwiegend ablehnend. Eine Einführung der Grundsteuer C ist rechtlich anspruchsvoll und erfordert ein aufwändiges Verfahren mit genauer Festlegung der betroffenen Grundstücke.

Der Gemeinderat beschloss, die Realsteuern weiterhin auf dem bisherigen Niveau zu erheben. Die Entscheidung über die Grundsteuer C wird vorerst zurückgestellt. Die Verwaltung beobachtet die Entwicklungen und prüft weiterhin die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen für eine Einführung.