Katzenschutz – Bitte lassen Sie Ihre Freigängerkatze kastrieren | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Bingen erinnert an die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zum Schutz der Tiere.

Katzenschutz – Bitte lassen Sie Ihre Freigängerkatze kastrieren

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Gemeinde Bingen die Katzenschutzverordnung. Sie wurde eingeführt, um das Leid frei lebender Katzen zu verringern. Viele dieser Tiere stammen von nicht kastrierten Hauskatzen mit Freigang ab. Sie leben oft krank, verletzt oder unterernährt und vermehren sich immer weiter.

Leider zeigt sich auch nach einem halben Jahr, dass noch immer zahlreiche unkastrierte Halterkatzen im Gemeindegebiet unterwegs sind. Jede einzelne dieser Katzen kann dazu beitragen, dass weiterer Nachwuchs entsteht und damit auch neues Tierleid. Die Situation lässt sich langfristig nur verbessern, wenn Freigängerkatzen rechtzeitig kastriert werden.

Deshalb erinnert die Gemeinde nochmals an die geltenden Regelungen: Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. Die Registrierung bei TASSO oder FINDEFIX ist kostenlos.

Gemeinde, Tierheim und Tierschutz engagieren sich seit Jahren für den Schutz frei lebender Katzen. Gleichzeitig werden derzeit weitere Maßnahmen abgestimmt, um die Ziele der Verordnung wirksam umzusetzen. Dazu gehört auch der Umgang mit frei laufenden Katzen, die keinem Halter zugeordnet werden können. Wer seine Katze bislang noch nicht kastrieren, kennzeichnen oder registrieren lassen hat, sollte dies daher zeitnah nachholen.

Katzenschutz beginnt bei den eigenen Tieren. Mit einer Kastration helfen Sie mit, unnötiges Leid zu verhindern und sorgen dafür, dass weniger Katzen ohne Zuhause auf sich allein gestellt leben müssen.

Weitere Informationen und den vollständigen Verordnungstext der Katzschutzverordnung finden Sie auf www.bingen-hohenzollern.de oder hier.