Katzenschutzverordnung für Bingen beschlossen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Bingen führt ab 1. Januar 2026 eine Katzenschutzverordnung ein, um der unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen entgegenzuwirken.

Katzenschutzverordnung für Bingen beschlossen

In seiner Sitzung am 21. Juli 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Bingen mit großer Mehrheit die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und verfolgt das Ziel, der unkontrollierten Vermehrung freilebender Katzen entgegenzuwirken, um dauerhaft Tierleid zu verhindern.

Hintergrund dieses Beschlusses ist die über Jahre gewachsene Population verwilderter Katzen im Gemeindegebiet. Viele dieser Tiere stammen nicht von ausgesetzten Haustieren ab, sondern sind das Ergebnis einer Mischung aus herrenlosen Katzen und nicht kastrierten Freigängerkatzen. Sie leiden häufig unter Krankheiten, Parasiten oder Unterernährung – Zustände, die aus Sicht des Tierschutzes nicht länger hinnehmbar sind. In einem speziellen Fall wurde in Hochberg sogar das Katzenpockenvirus festgestellt, was ein potenzielles Risiko für Nutztiere darstellt.

Bisherige freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme der Gemeinde konnten die Problematik nicht ausreichend eindämmen. Mit der neuen Verordnung wird nun eine rechtliche Grundlage geschaffen: Künftig müssen alle freilaufenden Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert, eindeutig gekennzeichnet (z. B. durch einen Mikrochip) und bei einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX registriert sein.

Diese Maßnahmen betreffen ausschließlich freilaufende Halterkatzen. Wohnungskatzen ohne Freigang oder Tiere mit kontrolliertem Auslauf sind nicht betroffen. Erste Maßnahmen werden anlassbezogen, beispielsweise bei Fundtieren ohne Kennzeichnung, ergriffen.

Für weitere Informationen stehen sowohl die Verordnung selbst als auch eine FAQ zur Verfügung.

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FAQ