Neues Nichtraucherschutzgesetz ab Juni 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ab Juni 2026 gilt in Bingen ein erweitertes Rauchverbot zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in öffentlichen Bereichen im Freien.

Neues Nichtraucherschutzgesetz ab Juni 2026

Der Landtag Baden-Württemberg hat zum 1. Juni 2026 ein neues Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Ziel der Neuregelungen ist es, die Bevölkerung – insbesondere Kinder und Jugendliche – besser vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie vor Aerosolen und Dämpfen aus E-Zigaretten und ähnlichen Produkten zu schützen.

Künftig gelten die gesetzlichen Rauchverbote nicht mehr nur für klassische Tabakzigaretten. Das Verbot umfasst nun ausdrücklich auch:

  • E-Zigaretten und Vapes

  • E-Shishas

  • Tabakerhitzer

  • Wasserpfeifen/Shishas

  • vergleichbare Dampfprodukte

Eine wichtige Neuerung betrifft außerdem öffentliche Bereiche im Freien. So gilt das Rauch- und Vapeverbot künftig ausdrücklich auch:

  • auf Kinderspielplätzen

  • an Bushaltestellen und Wartehäuschen des öffentlichen Nahverkehrs

Unverändert bestehen die Regelungen weiterhin in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen.

Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der neuen Vorgaben sowie um gegenseitige Rücksichtnahme.

Die gesetzlichen Regelungen sind verbindlich. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.