Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände hat das Landratsamt Sigmaringen als untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung, Rechtsgrundlagen, Ausnahmeregelungen und Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie hier.