Lärmaktionsplanung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Lärmaktionsplanung

Die Gemeinde Bingen setzt das Verfahren zur Lärmaktionsplanung fort. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die alle fünf Jahre eine Aktualisierung der Lärmkarten sowie die Fortschreibung entsprechender Lärmaktionspläne vorsieht. Ziel ist es, langfristig eine Minderung der Lärmbelastung für die Bevölkerung zu erreichen.

Bereits im Januar 2025 wurde im Gemeinderat ein erster Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) vorgestellt. Dieser war anschließend vom 31. Januar bis 7. März öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen einreichen. Auch Behörden wie das Landratsamt Sigmaringen machten von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Die Rückmeldungen – insbesondere von fachlicher Seite – fielen teils kritisch aus. Bemängelt wurden unter anderem eine fehlende Einzelfallprüfung durch die Gemeinde sowie Zweifel an der Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen. Der Gemeinderat beriet deshalb in seiner Sitzung am 28. April 2025 über zwei mögliche weitere Vorgehensweisen: Entweder eine eigenständige vertiefte Prüfung durch die Gemeinde oder die Fortführung des Plans als reines Rahmenkonzept ohne detaillierte Bewertung.

Nach intensiver Diskussion entschied sich das Gremium mehrheitlich dafür, den Lärmaktionsplan als allgemeines Rahmenkonzept weiterzuführen. Die Gemeinde benennt somit weiterhin potenzielle Maßnahmen zur Lärmminderung, ohne diese selbst im Detail fachlich zu prüfen. Die Entscheidung über die Umsetzung bleibt den zuständigen Fachbehörden – insbesondere dem Landratsamt – vorbehalten. Damit wird auf eine aufwendige und kostenintensive Einzelfallprüfung verzichtet, die ein externes Akustikbüro erfordern würde. Die Möglichkeit, gezielt Maßnahmen bei der unteren Verkehrsbehörde zu beantragen, bleibt jedoch bestehen.

Zweite öffentliche Auslegung vom 12. Mai bis 6. Juni 2025

Im nächsten Schritt wird der überarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans erneut öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben im Zeitraum vom 12. Mai bis einschließlich 6. Juni 2025 Gelegenheit, sich über den Plan zu informieren und weitere Anregungen oder Hinweise einzureichen.

Die Unterlagen sind während des genannten Zeitraums:

  • online über die Homepage der Gemeinde Bingen sowie

  • im Rathaus der Gemeinde Bingen (Hauptstraße 19, 1. OG, Sekretariat) zu den üblichen Öffnungszeiten

einsehbar. Stellungnahmen können schriftlich (per E-Mail an gemeinde@bingen-hohenzollern.de), postalisch oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden (Tel.: 07571-74070).

Nach Abschluss der zweiten Beteiligungsrunde wird der Plan erneut beraten und zur endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat vorgelegt.